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"Laut ist out!" - Wenn Lärm die Ruheoase stört

Lassen Sie am Samstag, 30. April 2022 die Motoren ruhen und erledigen Sie die Gartenarbeit von Hand. Das ist leise, schont die Umwelt und ist gesund – ganz nach dem Motto «Muskeln statt Motoren».

Bestimmt kennen Sie das: Gerade möchten Sie es sich nach getaner Gartenarbeit mit einem Buch in Ihrem Garten gemütlich machen, beginnt in der Nachbarschaft ein Rasenmäher zu dröhnen. Und kaum ist die eine Rasenfläche fertig gemäht, beginnt drei Gärten weiter der Häcksler zu rattern. An schönen Tagen lärmen im Quartier Rasenmäher und Co. schön gestaffelt stundenlang. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und verzichten Sie am Samstag, 30. April 2022 auf motorbetriebene Gartengeräte. Geniessen Sie die neu gewonnene Ruhe und damit Lebensqualität in Ihrem Garten.

Danke, dass Sie die Ruhezeiten einhalten!

Es ist generell verboten, durch eigenes Verhalten oder mit Geräten, Maschinen oder Vorrichtungen Lärm zu verursachen, der durch rücksichtvolle Handlungsweise bzw. wirkungsvolle Vorkehrungen vermieden werden kann. Zusätzlich gelten folgenden Ruhezeiten, die in der Polizeiverordnung festgesetzt sind:

  • Lärmintensive Arbeiten, Tätigkeiten (inkl. Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen oder Laubblasen) sowie Veranstaltungen, welche Dritte in ihrem Ruhebedürfnis stören, sind an den öffentlichen Ruhetagen sowie werktags von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten. (Art.15, Abs.2)

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