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Coronavirus - Informationen Juli 2020

Seit 22. Juni 2020 sind fast alle Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August 2020 verboten. 

Ab Montag, 6. Juli 2020 gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht.
Erklärvideo: So verwenden Sie eine Hygienemaske


Eigenverantwortung bleibt wichtig

Die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstandhalten bieten den besten Schutz vor einer Ansteckung. Befolgen Sie daher weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Denn das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten.

Die neuen Regeln «Testen», «Tracing», «Isolation und Quarantäne» dienen dazu, die Infektionsketten von Mensch zu Mensch zu entdecken und zu stoppen. Gemäss aktuellem Wissen können wir so die Ausbreitung des neuen Coronavirus am wirksamstem kontrollieren und weiter eindämmen.

Testen

Infektionen früh erkennen: Fühlen Sie sich krank, oder spüren Sie einzelne Symptome? Bleiben Sie zu Hause, machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Beantworten Sie alle Fragen im Online-Check oder am Telefon bestmöglich. Am Ende erhalten Sie eine Handlungsempfehlung und gegebenenfalls die Anweisung, sich testen zu lassen. Bleiben Sie zu Hause bis das Testergebnis vorliegt. Diese Empfehlungen gelten auch, wenn Sie nur leichte Symptome haben. Denn infizierte Personen sind auch ansteckend, wenn sie sich gesund fühlen. Die typischen Krankheitssymptome finden Sie auf der Seite Krankheit COVID-19, Symptome und Behandlung, Ursprung neues Coronavirus

Tracing

Infektionsketten identifizieren: Falls der Coronavirus-Test eine Infektion anzeigt, ermitteln die kantonalen Behörden gemeinsam mit der betroffenen Person, mit wem sie bis zwei Tage vor Auftreten der Krankheitssymptome engen Kontakt hatte. Anschliessend informieren die Behörden diese Kontaktpersonen über eine mögliche Ansteckung und das weitere Vorgehen. Dieser Prozess wird Contact Tracing genannt.

Bei einem Restaurantbesuch oder der Teilnahme an öffentlichen Anlässen oder Aktivitäten sollten Sie möglichst Ihre Kontaktdaten hinterlassen. So können die kantonalen Behörden die Infektionsketten rückverfolgen. Erkrankt beispielsweise der Servicemitarbeiter, welcher Sie am Vortag im Restaurant bedient hat, werden Sie die kantonalen Behörden auf Basis der Präsenzliste entsprechend informieren.

Ergänzend zum klassischen Contact Tracing wird demnächst die SwissCovid App für Smartphones zur Verfügung stehen. Sie informiert über einen engen Kontakt zu einer erkrankten Person, auch wenn man sie nicht persönlich kennt. Detailliertere Informationen zu Contact Tracing und App finden Sie auf der Seite SwissCovid App und Contact Tracing.

Isolation und Quarantäne

Infektionsketten stoppen: Fällt der Coronavirus-Test positiv aus oder hatten Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person, müssen Sie in Isolation beziehungsweise in Quarantäne gehen, damit sich das Virus nicht weiter verbreiten kann. Die kantonale Behörde meldet sich und informiert über das Vorgehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Isolation und Quarantäne.

Unsere Empfehlung: Halten Sie wo immer möglich Abstand zu anderen Personen. Dies gilt beispielsweise auch bei der Teilnahme an einer Veranstaltung: Wenn Sie sich während dieser strikt an die Abstands- und Hygieneregeln halten, ist keine Quarantäne nötig, wenn eine (unwissentlich) infizierte Person dieselbe Veranstaltung besucht hat. Denn in diesem Fall ist das Risiko einer Infektion viel kleiner.

Abstand halten

Mit dem neuen Coronavirus können Sie sich anstecken, wenn Sie engen und längeren Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Indem Sie den nötigen Abstand (1.5 Meter) halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung:

  • Halten Sie beim Anstehen Abstand zu den Personen vor und hinter Ihnen (zum Beispiel an der Kasse oder in der Kantine)
  • An Sitzungen: Lassen Sie zwischen den Teilnehmenden einen Stuhl frei
  • Schützen Sie besonders gefährdete Personen in Ihrem Umfeld durch Abstand
  • Beachten Sie die Besuchsregeln der Alters- und Pflegeheime sowie der Spitäler

Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr

Ab Montag, 6. Juli 2020 gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht.  


Informieren Sie sich über die aktuelle Situation - international und in der Schweiz - über Antworten auf häufig gestellte Fragen auf den Webseiten des Bundesamtes für Gesundheit  oder des Kantons


Auskunftsstelle
Bei nicht medizinischen Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 052 397 27 11 während den ordentlichen Oeffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. 


Die Corona-Krise stellt für Selbständigerwerbende aber auch für kleine und mittlere Unternehmen eine grosse Herausforderung dar. Der Bund und Kanton Zürich haben umfassende Hilfe-Pakete beschlossen. Auch der Gemeinderat möchte Kleinunternehmer und Selbständigerwerbende unterstützen. Dies soll vor allem der Fall sein, wenn die Massnahmen von Bund und Kanton oder Sozialversicherungen im Einzelfall zu wenig oder zu spät greifen. Betroffene können sich dazu an die Auskunftsstelle der Gemeindeverwaltung Wila, Tel. 052 397 27 11 oder info@wila.ch, wenden. Unter dieser Telefonnummer werden auch Hilfeleis­tungen zur Koordination und Beantragung der verschiedenen Angebote von Bund und Kanton angebo­ten.

Weitere Informationen:
Kanton  oder  
Bund
Sozialversicherungsanstalt Zürich 
KMU und Gewerbeverband Kanton Zürich