Infektionen früh erkennen: Fühlen Sie sich krank, oder spüren Sie einzelne Symptome? Bleiben Sie zu Hause, machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Beantworten Sie alle Fragen im Online-Check oder am Telefon bestmöglich. Am Ende erhalten Sie eine Handlungsempfehlung und gegebenenfalls die Anweisung, sich testen zu lassen. Bleiben Sie zu Hause bis das Testergebnis vorliegt. Diese Empfehlungen gelten auch, wenn Sie nur leichte Symptome haben. Denn infizierte Personen sind auch ansteckend, wenn sie sich gesund fühlen. Die typischen Krankheitssymptome finden Sie auf der Seite Krankheit COVID-19, Symptome und Behandlung, Ursprung neues Coronavirus.
Tracing
Infektionsketten identifizieren: Falls der Coronavirus-Test eine Infektion anzeigt, ermitteln die kantonalen Behörden gemeinsam mit der betroffenen Person, mit wem sie bis zwei Tage vor Auftreten der Krankheitssymptome engen Kontakt hatte. Anschliessend informieren die Behörden diese Kontaktpersonen über eine mögliche Ansteckung und das weitere Vorgehen. Dieser Prozess wird Contact Tracing genannt.
Bei einem Restaurantbesuch oder der Teilnahme an öffentlichen Anlässen oder Aktivitäten sollten Sie möglichst Ihre Kontaktdaten hinterlassen. So können die kantonalen Behörden die Infektionsketten rückverfolgen. Erkrankt beispielsweise der Servicemitarbeiter, welcher Sie am Vortag im Restaurant bedient hat, werden Sie die kantonalen Behörden auf Basis der Präsenzliste entsprechend informieren.
Ergänzend zum klassischen Contact Tracing wird demnächst die SwissCovid App für Smartphones zur Verfügung stehen. Sie informiert über einen engen Kontakt zu einer erkrankten Person, auch wenn man sie nicht persönlich kennt. Detailliertere Informationen zu Contact Tracing und App finden Sie auf der Seite SwissCovid App und Contact Tracing.
Isolation und Quarantäne
Infektionsketten stoppen: Fällt der Coronavirus-Test positiv aus oder hatten Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person, müssen Sie in Isolation beziehungsweise in Quarantäne gehen, damit sich das Virus nicht weiter verbreiten kann. Die kantonale Behörde meldet sich und informiert über das Vorgehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Isolation und Quarantäne.
Unsere Empfehlung: Halten Sie wo immer möglich Abstand zu anderen Personen. Dies gilt beispielsweise auch bei der Teilnahme an einer Veranstaltung: Wenn Sie sich während dieser strikt an die Abstands- und Hygieneregeln halten, ist keine Quarantäne nötig, wenn eine (unwissentlich) infizierte Person dieselbe Veranstaltung besucht hat. Denn in diesem Fall ist das Risiko einer Infektion viel kleiner.
Abstand halten
Mit dem neuen Coronavirus können Sie sich anstecken, wenn Sie engen und längeren Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Indem Sie den nötigen Abstand (1.5 Meter) halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung:
- Halten Sie beim Anstehen Abstand zu den Personen vor und hinter Ihnen (zum Beispiel an der Kasse oder in der Kantine)
- An Sitzungen: Lassen Sie zwischen den Teilnehmenden einen Stuhl frei
- Schützen Sie besonders gefährdete Personen in Ihrem Umfeld durch Abstand
- Beachten Sie die Besuchsregeln der Alters- und Pflegeheime sowie der Spitäler
Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr
Ab Montag, 6. Juli 2020 gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht.