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Coronavirus - Finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Selbständigerwerbende

Die Corona-Krise stellt für Selbständigerwerbende aber auch für kleine und mittlere Unternehmen eine grosse Herausforderung dar. Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.

Unternehmen und Selbständigerwerbende können folgende Leistungen gelten machen:

  • Corona Erwerbsersatzentschädigung bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse (z.B. SVA Zürich)
  • Kurzarbeitsentschädigung für Angestelltenlöhne beim Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Zürich (AWA Zürich)
  • Bankkredite für Betriebskosten bei der Hausbank
  • Gelder der Arbeitslosenversicherung im Falle einer Arbeitslosigkeit beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV Winterthur)

Kleinstunternehmen und Selbständigerwerbende, die sich trotz diesen Massnahmen in einer finanziellen Notlage befinden, wenden sich bitte so rasch wie möglich direkt an die Gemeinde Wila, Telefon 052 397 27 11 oder Email. Unter diesen Kontakten werden bei Bedarf auch Hilfeleistungen zur Koordination und Beantragung der verschiedenen Angebote von Bund und Kanton angeboten.

Hier finden Sie weitere Informationen:
Kanton 
Bund  (Überbrückungskredite)
Sozialversicherungen
Sozialversicherungsanstalt Zürich 
KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich