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Coronavirus - Massnahmen im steuerlichen Bereich zur Erleichterung für die Bevölkerung und die Unternehmen

  • Die Finanzdirektion hat die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt.
  • Wenn Unternehmen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit Verlusten oder natürliche Personen mit Einkommenseinbussen rechnen, können sie beim Gemeindesteueramt eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern verlangen.
  • Bei definitiven Steuerrechnungen ist eine Stundung möglich: Unternehmen und natürliche Personen, z. B. Selbstständigerwerbende, die wegen der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie die fälligen definitiven Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können, können beim Gemeindesteueramt eine Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen verlangen.

Kontakt
Gemeindesteueramt Wila, 052 397 27 23 oder Email.