Gebührentarif zur Abfallverordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2024 die Revision des Gebührentarifs zur Abfallverordnung genehmigt und per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Wesentliche Aenderungen:
- Einführung Gebühr für die Sammlung und den Transport von Grüngut
Fr. | |||
Bündel/Gefäss |
- 10 kg |
1 Gebührenmarke |
1.60 |
Bündel/Gefäss |
- 25 kg |
2 Gebührenmarken |
3.20 |
Container |
120-140 Liter |
1 Gebührenbändel |
5.40 |
Container |
240-360 Liter |
2 Gebührenbändel |
10.80 |
Container |
600-800 Liter |
3 Gebührenbändel |
16.20 |
Container |
120-140 Liter |
Jahresvignette |
108.00 |
Container |
240-360 Liter |
Jahresvignette |
216.00 |
Container |
600-800 Liter |
Jahresvignette |
324.00 |
Direktanlieferungen zur Sammelstelle Huebwies bzw. Bio Lüssi Turbenthal bleiben kostenlos.
- Reduktion der pauschalen Grundgebühr von 110 auf 95 Franken
- Wegfall von Gebühren bei der Sammelstelle Huebwies für Velos etc.
- Erhöhung der Gebühr für die Tierkadaversammelstelle von 60 auf 70 Franken pro Wechseltonne
Die Akten liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Wila zur Einsicht auf.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.
Gemeinderat Wila