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Friedhof Wila - Gräberräumung (Erdgräber)

Die gesetzliche Ruhefrist der Erdgräber Nrn. 86 bis 107 der Bestattungsjahre 1994 bis 1999 ist abgelaufen. Der Gemeinderat hat deshalb die Abräumung dieser Gräber angeordnet.

Die Angehörigen werden gebeten, Grabdenkmäler, Grabschmuck und Pflanzen bis spätestens 30. September 2023 abzuholen oder entfernen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Räumung dem Friedhofgärtner in Auftrag gegeben. Über zurückgelassenes Material wird ohne weitere Mitteilung verfügt, unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht durch die Gemeinde.

Gemeindeverwaltung Wila
Die Friedhofvorsteherin