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Tempo-30-Zone Wila Ost und Au; hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Bahnhof Wila; Sanierung Stationsstrasse

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 des Strassengesetzes führt die Gemeinde Wila eine Planauflage des Projekts durch.

Im Bereich Wila Ost und an der Auwisstrasse in der Au sollen je eine Tempo-30-Zone eingeführt werden. Durch bauliche Massnahmen wird der Verkehr beruhigt und der Strassenraum aufgewertet. Die Bushaltestelle beim Bahnhof Wila, muss hindernisfrei ausgebaut werden. Die Stationsstrasse soll zudem im Bereich des Bahnhofs saniert werden.
Die Projektunterlagen (siehe unten) liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Wila, Kugelgasse 2, Wila, zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Auflagedokumente
1    Massnahmenplan 1:500, Tempo-30-Zone Wila Ost, Teil Nord, 10.05.2023
2    Massnahmenplan 1:500, Tempo-30-Zone Wila Ost, Teil Süd, 10.05.2023
3    Massnahmenplan 1:500, Tempo-30-Zone Au, 10.05.2023
4    Situationsplan 1:200, hindernisfreie Bushaltestelle, Sanierung Stationsstrasse, 10.05.2023
5    Projektbeschrieb, 17.05.2023
6    Kostenschätzung, 12.05.2023

 Planauflage
26. Mai bis 26. Juni 2023

Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, eingereicht werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Gemeinderat Wila