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Hinweise für den Winterdienst

Hinweise für den Winterdienst

Der Winter naht. Die Verantwortlichen für den Winterdienst haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten die gemeindeeigenen Gehwege und Strassen für die Benutzer/-innen in möglichst gutem Zustand zu halten. Entlang von Kantonsstrassen führt das Personal des kantonalen Unterhaltsbezirks 9 den Winterdienst aus. Für die Gemeindestrassen sind die Gemeindearbeiter sowie verschiedene durch die Gemeinde beauftragte Unternehmer verantwortlich.

Die Schneeräumung erfolgt in der Regel hauptsächlich in den frühen Morgenstunden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge behindern den Winterdienst. Es besteht zudem die Gefahr der Beschädigung durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Die Gemeindeverwaltung lehnt jede Haftung für Schäden ab, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen.

Um den reibungslosen Winterdienst zu garantieren, ist die Gemeinde auf das Verständnis und die Rücksicht der Bevölkerung angewiesen. Schneemaden vor privaten Einfahrten sind nicht zu vermeiden und wir bitten, dies der Gemeinde nicht anzuzeigen.

Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer/-innen oder Mieter/-innen der betreffenden Objekte. Das Personal der Gemeindeverwaltung kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichen Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden.

Mit der Schneeräumung gemäss dem gültigen Winterdienstkonzept wurden bisher gute Erfahrungen gemacht. So unterliegen nicht alle Strassen und Trottoirs der Schwarzräumung. Gesalzen werden darum nur die Sammelstrassen, wichtige Quartierstrassen, Strassen im Netz der öffentlichen Verkehrsmittel oder mit gefährlichen Steigungen, sowie ausgesprochene Gefahrenstellen. Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Belastung unserer Gewässer mit Schadstoffen zu verringern.

Die Benutzer/-innen des Verkehrsnetzes können beim abgestuften Winterdienst nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- oder Eisglätte sind. Wir ersuchen deshalb alle Verkehrsteilnehmenden, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.

Gemeindeverwaltung Turbenthal
Abteilung Tiefbau und Werke