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Anpassung Gebührentarif "Bauwesen"

Der Gemeinderat hat den Gebührentarif der Politischen Gemeinde Wila, Abschnitt "II. Bauwesen" per 1. Januar 2021 angepasst:

Art. 10 lit. a

Erhöhung Objektgebühr für Mehrfamilienhäuser

Art. 15

Gebührenbefreiung für die Installation und Ersatz von Solaranlagen und von Wärmepumpen sowie den Ersatz von Heizungen, die mit nicht erneuerbaren Energien gespiesen werden oder einen ineffizienten Wirkungsgrad haben

Art. 27 Abs. 1

Kostenbefreiung der Beurteilung und Installationskontrolle von Wärmepumpen

Der angepasste Gebührentarif liegt während der Rekursfrist zu den üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Wila zur Einsicht auf oder kann hier eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wila