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Erneuerungswahl Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027

Publikation des provisorischen Wahlvorschlages und Ansetzung der 2. Frist

Auf die Wahlausschreibung vom 23. Oktober 2020 ist für diese Erneuerungswahl innert Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden: 

Müller Marcel, geb. 1955, pens. Schreinermeister, Am Koppenholz 1, Kollbrunn

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird dieser Wahlvorschlag amtlich bekannt gegeben. Es wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis am 18. Dezember 2020 angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert aber auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wila eingereicht werden können. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde eigenhändig unterzeichnet sein. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei Wila erhältlich.

Der erste Wahlgang findet am 7. März 2021 mit einem amtlichen Wahlzettel mit gedrucktem Kandidatennamen statt, wenn nur eine Person vorgeschlagen wird und die provisorisch vorgeschlagene mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt. Andernfalls wird die Wahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimm­rechtsrekus beim Bezirksrat, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekurs­schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 Gemeinderat Wila