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Wahlanordnung - Erneuerungswahl Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027

Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin auf den 7. März 2021 festgesetzt.

Die Durchführung dieser Wahlen erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politi­schen Rechte und der dazugehörigen Verordnung sowie nach der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsda­tum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kön­nen der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandi­datin oder der Kandidat das Amt schon bisher ausgeübt hat, angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein und ist bis 2. Dezember 2020 dem Gemeinderat, Kugelgasse 2, 8492 Wila, einzurei­chen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; sie kann ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Wila erhältlich.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge ge­ändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvor­schläge eingereicht werden.

Wird nur eine Person vorgeschlagen und stimmt die zunächst vorgeschlagene mit der definitiv vorgeschlagenen überein, kommt nach dem Gesetz über die politischen Rechte ein gedruckter Wahlzettel zur Anwendung. Andernfalls wird die Wahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimm­rechtsrekus beim Bezirksrat, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekurs­schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wila