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Aufhebung Flurweg Kat.Nr. 1285, Katzenbachstrasse

Der Gemeinderat Wila hat mit Beschluss Nr. 46/2020 vom 16. März 2020 gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 entschieden:

Der Flurweg, Kat.Nr. 1285, Katzenbachstrasse, wird als Flurweg aufgehoben. Das Weggebiet wird ins öffentliche Eigentum übernommen.

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Wila zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat, 8330 Pfäffikon, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Re­kursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wila