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Inventaraufnahme bei Todesfällen

Beim Todesfall einer in der Gemeinde wohnhafte Person ist durch das Gemeindesteueramt zu prüfen, ob ein Inventar aufzunehmen ist. In jedem Fall ist eine Steuererklärung bis Todestag auszufüllen. Aufgrund dieser wird dann die Schlusseinschätzung vorgenommen. Zusätzlich ist anzugeben, ob ein Testament, Erbvertrag oder Ehevertrag vorhanden ist. Im Weiteren sind die Erben anzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt im Online-Schalter. 


Zuständige Abteilung: